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   OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08   

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https://dejure.org/2009,6575
OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08 (https://dejure.org/2009,6575)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2009 - 31 Wx 116/08 (https://dejure.org/2009,6575)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 31 Wx 116/08 (https://dejure.org/2009,6575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 2200 BGB; § 81 FGG

  • openjur.de

    Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung einer rechtskräftigen Testamentsvollstreckerernennung im Erbscheinsverfahren durch die Beschwerdeinstanz; Auslegung einer letztwilligen Verfügung bezüglich der stillschweigenden Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • Judicialis

    FGG § 81; ; BGB § 2200

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 81; BGB § 2200
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1152
  • MDR 2009, 389
  • FamRZ 2009, 914
  • Rpfleger 2009, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08
    Das Ersuchen muss nicht ausdrücklich gestellt sein, es genügt, dass sich durch gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (BayObLG FamRZ 2003, 789; Palandt/Edenhofer BGB 68. Aufl. § 2200 Rn. 2).

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08
    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 11 Wx 14/94

    Anordnung einer Testamentsvollstreckung - Bindung im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08
    Es kann dahinstehen, ob im Einzelfall das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde im Erbscheinsverfahren fehlen kann, wenn die Anordnung der Testamentsvollstreckung in der letztwilligen Verfügung des Erblassers bereits Gegenstand der sachlichen Prüfung im vorangegangenen Ernennungsverfahren mit denselben Beteiligten war (so OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 652).
  • OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18

    Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht:

    Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22

    Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss

    bb) Für den vorliegenden Fall kann ferner auch dahinstehen, ob im Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses die bereits im Ernennungsverfahren geprüfte Frage eines Ernennungsverlangens des Erblassers nach § 2200 BGB nochmals nachgeprüft werden muss (vgl. dafür OLG München, Beschluss vom 23.01.2009 - 31 Wx 116/08, ZEV 2009, 341), oder dem eine Bindungswirkung der vorausgegangenen Ernennungsentscheidung entgegensteht (vgl. dafür OLG Hamburg NJW 1965, 1968).
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    Das Ersuchen muss nicht ausdrücklich gestellt sein, es genügt, dass sich durch gegebenenfalls ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (BayObLG FamRZ 2003, 789; OLG München NJW 2009, 1152).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11

    Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln, die den Erblasser zu ihrer Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt aus bei Wegfall der Person noch fortbestehen (OLG München NJW 2009, 1152; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 891; Palandt-Weidlich, BGB 70. Auflage 2011 § 2200 Rdz. 2).Ggf.
  • KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13

    Testamentsvollstreckung: Auslegung eines Behindertentestaments im Hinblick auf

    Entgegen der Ansicht des Nachlassgerichtes enthält das Testament der Erblasserin vom 9. Juni 2004 das für die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers notwendige stillschweigende Ersuchen im Sinn des § 2200 BGB, weil eine Auslegung dieser letztwilligen Verfügung ergibt, dass die Erblasserin die Testamentsvollstreckung als so genannte Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Ableben des Antragstellers anordnen wollte (vgl. OLG München NJW 2009, 1152 - 1153, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15).
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